ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN

 

1. Sie als Vertragspartner bzw. der von Ihnen benannte Nutzer (beide nachfolgend als Nutzer genannt) können die Leistungen von Fit4Life Fitness GmbH im vereinbarten Umfang ab Abschlussdatum nutzen. Vertrags- und Mitgliedschaftsbeginn ist immer das Abschlussdatum. Vor Annahme durch die Geschäftsleitung von Fit4Life Fitness GmbH stellt diese Vereinbarung nur Ihren unwiderruflichen Antrag auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages dar. Ihr Angebot gilt als angenommen, wenn die Geschäftsleitung Ihnen gegenüber die Annahme nicht binnen einer Frist von 2 Wochen ab Abschlussdatum in Textform ablehnt.

2. Sie erhalten mit Zahlung des einmaligen Startpaketes von € 99.- u.a. eine Mitgliedskarte. Im Falle des Verlustes oder eines von Ihnen oder dem vertraglichen Nutzer verschuldeten Defekts der Mitgliedskarte, kostet eine neue Karte € 19,90. Die Nutzung der Mitgliedskarte und Inanspruchnahme der mit Ihnen vereinbarten Leistungen in unserem Club ist nur Ihnen oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich gestattet. Bei jedem Verstoß gegen diese Pflicht verlangt. Fit4Life Fitness GmbH von ihnen einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von € 350,-. Sofern Sie nachweisen können, dass durch den Missbrauch der Mitgliedskarte kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, schulden Sie nur den geringeren nachgewiesenen Betrag. Kameras in unserem Studio dienen der Sicherheit und Kontrolle der rechtmäßigen Nutzung des vertraglichen Nutzers. Die Überwachungsbereiche sind im Club mit Hinweisschildern ausgewiesen.

3. Das Startpaket wird mit dem ersten Beitrag erhoben. Bei Vorausentrichtung des Nutzungsentgelts für ein Jahr wird das Startpaket bis spätestens zum gesetzten Zahlungsziel fällig. Sie sind zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen der Clubräume berechtigt. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis, und, wenn vorgesehen, die Teilnahme an Gymnastikstunden auf gemischter Miet- und Dienstleistungsbasis, sowie die Mitbenutzung der Erholungs- und Clubräume und die Teilnahme an sportlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten des Clubs. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte daher nicht erforderlich. Im Übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere, bzw. körperlich verletzte oder geschwächte Personen (besonders bei Rücken-, Knie- und Kreislaufbeschwerden) innerhalb der ausgehängten, veränderlichen Öffnungs-zeiten angeboten. Eine Nichtnutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.

4. MorningCard Nutzungsberechtigung: Mo.-Fr. 6-12 Uhr sowie Sa. und So. über die gesamte Öffnungszeit. DailyCard Nutzungsberechtigung: Mo.-Fr. 6-16 Uhr sowie Sa. und So. über die gesamte Öffnungszeit. Fit4Life Fitness GmbH ist berechtigt die Öffnungszeiten jederzeit neu festzulegen. 5. Unsere Mitarbeiter sind befugt, Ihnen im Einzelfall uneingeschränkt Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht von Fit4Life Fitness GmbH und insbesondere die Regeln der im Studio aushängenden Hausordnung durchzusetzen. Sollte der Nutzer den Anweisungen der Mitarbeiter nicht Folge leisten, ist Fit4Life Fitness GmbH berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und Ihnen sämtliche Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin sofort fällig stellen.

5. Wenn der Nutzer einen Vertrag mit einer festen Grundlaufzeit abgeschlossen hat, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Grund- und Anschlusslaufzeit automatisch und unbefristet um jeweils 1 Monat, es sei denn, der Nutzer kündigt den Vertrag in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grund- oder Anschlusslaufzeit. Für eine fristgerechte Kündigung ist das Datum des Zugangs bei Fit4Life Fitness GmbH maßgeblich. Der Nachweis für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung obliegt dem Nutzer. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Sollte dem Nutzer aus Kulanz bei Mitgliedschaftsabschluss ein außerordentliches Rücktrittsrecht in Textform eingeräumt wurden sein, kann der Nutzer in der dort vereinbarten Frist hiervon Gebrauch machen. Der Rücktritt muss in Textform erfolgen. Der Nachweis für den rechtzeitigen Zugang des Rücktrittes obliegt dem Nutzer. Hierzu sollte der Nutzer am besten seine Kündigung oder Rücktritt persönlich im Studio abgeben.

6. Der Nutzer verpflichtet sich, jede gesundheitliche Einschränkung, welche den Nutzer bei der Nutzung der vereinbarten Leistungen gesundheitlich gefährden könnte, den Mitarbeiter des Studios unverzüglich mitzuteilen.

7. Der Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat (Mitgliedsbeitrag) ist im Voraus zu entrichten. Er wird vereinbarungsmäßig monatlich fällig. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) eingezogen. Sollten Sie mit mindestens 2 Mitgliedsbeiträgen in Verzug kommen, so kann Ihnen Fit4Life Fitness GmbH aus wichtigem Grund kündigen und/oder Ihnen sämtliche Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin sofort fällig stellen. Die Nutzung der vereinbarten Leistungen können bereits mit dem Verzug eines Mitgliedsbeitrages entzogen werden. Bei von Ihnen zu vertretenden Rücklastschriften kann Fit4Life Fitness GmbH Ihre Mitgliedschaft auf Barzahlung umstellen, sowie eine monatliche Aufwandspauschale von € 8.- und Mahn- und Rücklastschriftgebühren von je € 8.- berechnen. Fit4Life Fitness GmbH ist berechtigt, die Gebühren und Beiträge nach einer Angebotsänderung einmal im Vertragskalenderjahr anzupassen. Erfolgt die Anpassung während der Vertragslaufzeit, gilt diese ab dem 01. des übernächsten Monats, der dem Monat der Anpassungsmitteilung folgt. Der Teilnehmer wird durch das Studio in Textform über die Anpassung in Kenntnis gesetzt. Sollte die Anpassung eine Erhöhung der Beiträge, Extra-Leistungen und Gebühren zur Folge haben und der Nutzer diese nicht akzeptieren wollen, ist er zur Kündigung des Vertrages aus einem wichtigen Grund berechtigt. Die Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung beim Nutzer, vom Nutzer in Textform auf den Weg gebracht werden. Der Vertrag endet bei Kündigung des Nutzers mit Wirkung zum Zeitpunkt der Anpassung. Ausgenommen hiervon ist die vertraglich vereinbarte Erhöhung laut Mitgliedschaftsantrag. Diese kann zu den vereinbarten Zeitpunkten fällig werden und dient der Qualitätssicherung und dem Inflationsausgleich. Veränderungen der jeweiligen gesetzlichen MwSt. führen ab deren Geltung, zur entsprechenden Anpassung der Mitgliedsbeiträge.

8. Die Service- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 39,90€ wird sofort bei Mitgliedschaftsabschluss sowie in der Folge jährlich fällig. Das einmalige Startpaket kann aktionsbedingt reduziert sein oder komplett entfallen.

9. Falls Sie eine Prepaid Mitgliedschaft für eine bestimmte feste Grundlaufzeit abgeschlossen haben, sind sämtliche für die Grundlaufzeit geschuldeten Gebühren bei Vertragsschluss im Studio im Voraus bar zu zahlen. Sollten der Nutzer seine Prepaid Mitgliedschaft nicht in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit kündigen, verlängert sich die Mitgliedschaft wie in Punkt 6 geregelt.

10. Gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt Ihnen Fit4Life Fitness GmbH eine Firmen-Fitness Mitgliedschaft zu den mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Mitarbeiterkonditionen. Bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen entfallen die Mitarbeiterkonditionen automatisch und Ihre FirmenFitness Mitgliedschaft wird auf eine reguläre Mitgliedschaft umgestellt.

11. Fit4Life Fitness GmbH gewährt nach zeitnaher Vorlage (bis max. 2 Wochen rückwirkend) eines ärztlichen Attestes, eines Schwangerschaftsnachweises oder einer Bestätigung des Arbeitgebers über einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt eine kostenfreie Ruhezeit von bis zu drei Monaten. Die Ruhemonate werden an die Vertragslaufzeit angehängt, die daraus resultierenden Mitgliedsbeiträge werden dann fällig. Während der Ruhezeit besteht keine Trainingsmöglichkeit. Eine Beendigung der Ruhezeit durch den Nutzer ist jederzeit möglich. Fit4Life Fitness GmbH gewährt ohne Angabe von Gründen eine kostenpflichtige Ruhezeit laut Antrag bis maximal 6 Monaten im Kalenderjahr. Es können Minimum 1 Monat bis Maximum 6 Monate am Stück als Ruhezeit in Anspruch genommen werden, wen diese mit einer Frist von 14 Tagen vor dem gewünschten Ruhezeitbeginn beantragt wurden. Für die Dauer der Ruhezeit ist der Nutzer von den Zahlungen der im Ruhezeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen im Studio nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Ruhezeit sowie bei Bonuszeiten (z.B. aufgrund von Aktionen, Empfehlungswerbung usw.) verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Ruhe- oder Bonuszeit auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Eine Beendigung der Ruhezeit durch den Nutzer ist jederzeit möglich.

12. Fit4Life Fitness GmbH schließt jede Haftung für Schäden des Vertragspartners oder Nutzers aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Fit4Life Fitness GmbH stellt dem Teilnehmer während seines Aufenthaltes im Studio Spinde zur Verfügung. Dies begründet jedoch keine Haftung für darin eingeschlossene Wertsachen, insbesondere Bekleidung und Wertgegenstände. Sollte der Nutzer den Spind nach Verlassen des Studios nicht räumen, wird der Spind auf Kosten des Nutzers gewaltsam geöffnet. Dem Nutzer ist es untersagt, jede Art von Gegenständen, Mitteln, Stoffen etc. in das Studio einzubringen, welche geeignet sind, sich selbst, die übrigen Nutzer und das Personal zu gefährden oder die von diesen eingebrachten Gegenständen zu beschädigen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Fit4Life Fitness GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung seitens Fit4Life Fitness GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er alle Geräte und die Räumlichkeiten des Studios auf eigene Gefahr nutzt. Sachbeschädigungen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat.

13. Fit4Life Fitness GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie unmittelbar vom Vertragspartner oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen erhält. Das Mitglied ist mit der Speicherung und Übertragung seiner persönlichen Daten durch den Club einverstanden. Erfüllungsort sind die Clubräume. Gerichtsstand ist der umseitig genannte Wohnort des Mitgliedes. Eine Änderung der Laufzeit ist nur mit Zustimmung des Clubs zum Ende des nächsten Quartals bei Aufzahlung der Beitragsdifferenz und einer Gebühr von 75,-€ möglich. Änderungen der Anschrift, des Namens, der Bankverbindung oder weiteren vertragsrelevanten Daten (z.B. Ermäßigungs- oder Sonderberechtigungsvoraussetzungen) sind Fit4Life Fitness GmbH unmittelbar mitzuteilen.

14. Sämtliche Vereinbarungen oder Erklärungen die Bezug zu diesem Vertragsverhältnis haben bedürfen der Textform. Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Fit4Life Fitness GmbH sind nicht berechtigt die Textform aufzuheben. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit. Die Vertragsschließenden verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglichen Willen der Parteien entspricht. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Lauterbach.

Fit4Life Fitness GmbH Fitness GmbH | An der Leimenkaute 3 | 36341 Lauterbach | Amtsgericht Gießen HRB 12025